Die Synagoge als Verkehrshindernis

Nach Karl Leonhardts Tod wurde der Handel von der Familie nicht weitergeführt und nur Reste wurden mit der Zeit abverkauft. Die Erbin ermöglichte auch Nachbarn, vorübergehend Möbel zwischenzulagern. Später nutzte ein örtlicher Dachdecker das Gebäude zum Lagern seines Materials und Werkzeuges, und er richtete sogar eine provisorische kleine Werkstatt ein.

Bei der Planung, wie Steinsfurt und vor allem die Verbindungsstraße nach Adersbach „verkehrsgerecht” gestaltet werden sollten, wurde die Synagoge als Hindernis angesehen. Da es aber keinen Grund zu geben schien, warum man sie erhalten sollte, wurde großzügig geplant. Was das bedeutete, machte das Regierungspräsidium 1982 klar:

 Für die Verbreiterung der Straße sind verschiedene Eingriffe in die Bausubstanz, insbesondere im Bereich der ehemaligen Synagoge erforderlich. Diesbezüglich erfolgte im Rahmen des Dorfsanierungsprogrammes eine Absprache mit der Gemeinde. Bezüglich des vorgesehenen Abrisses der ehemaligen Synagoge wurden zu Beginn der Planung im Jahre 1966 vom Landesdenkmalamt keine Einwendungen erhoben