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Eigentumsübertragung mit Hindernissen

Die Auflassung wurde erst im Juli 1939 in das Grundbuch eingetragen. Vorher gab es eine noch ganze Reihe von Hindernissen:

  • Josef Weil wurde am 11.11.1938 in das KZ Dachau eingeliefert, von wo er erst am 28. Dezember 1938 entlassen wurde.
  • Am 2. Dezember 1938 wurde ein Erlass veröffentlicht: für alle Grundstücksverkäufe von Juden war eine besondere Genehmigung nötig.
  • Das badische Finanzministerium genehmigte den Vertrag erst nach mehreren Erinnerungen am 3. Mai 1939 mit der Auflage, dass der Kaufpreis nur 2100 .-- RM beträgt.
  • Mitte April war Josef Weil mit seiner Familie ohne Abmeldung nach England ausgereist. Es musste also ein neuer Vertreter für die Gemeinde bestimmt werden.
  • Der israelitische Oberrat bestimmte den Religionslehrer Bravmann, Samuel in Eppingen als Bevollmächtigten für die Steinsfurter Gemeinde.
  • Karl Leonhardt zahlte den Betrag von 2100.- RM am 6. Juli 1939 auf ein Sperrkonto der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden e.V. ein.

Erst jetzt, am 10. Juli 1939, wurde im Grundbuch eingetragen, dass Karl Leonhardt der Eigentümer des Grundstücks mit allen darauf stehenden Gebäuden war. Hier wird das Badhaus der jüdischen Gemeinde zum letzten Mal erwähnt .

Quellen

Grundbuchamt Sinsheim: Beiakten zum Synagogen-Grundstück