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Vertragsunterzeichnung 1938

Am 25. Oktober 1938 wurde von  Josef Weil als dem Vertreter der jüdischen Gemeinde und von Karl Leonhardt als Käufer ein „Vertrag ohne Auflassung” unterschrieben:

 

Ausschnitt aus dem Kaufvertrag vom 25. Oktober 1938

 

Vor der Unterzeichnung mussten jedoch eine Reihe Fragen geklärt werden, die mit der Situation der Gemeinde und ihrer Unterdrückung zusammenhing.

Durch ein Reichsgesetz vom 28. März 1938 waren alle jüdischen Gemeinden (die bisher die gleichen Rechte wie die christlichen Gemeinden hatten) mit Wirkung zum 1. April 1938 in Vereine umgewandelt worden.

Jeder dieser Vereine sollte eigentlich in das Vereinsregister eingetragen werden. Das war aber für Steinsfurt noch nicht geschehen. Daher war noch nicht festgelegt, wer die Gemeinde nach außen vertreten konnte. Der Synagogenrat kam nicht mehr in Frage.

Der Oberrat der Israeliten in Karlsruhe klärte die offenen Fragen in einem Schreiben vom 7. September 1938:

Quellen:

Grundbuchamt Sinsheim, Beiakten zum Synagogengrundstück